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Einladung zur Jahreshauptversammlung

des SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V.
für 2015/16
am 30.11.2016 ab 19:30 Uhr
in den Tagungsräumen
der Firma Gailing, Marbacher Weg 80,
74321 Bietigheim-Bissingen

Begrüßung
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung und der Anzahl der Stimm- und Wahlberechtigten

TOP 1:    Bericht des Präsidenten
TOP 2:    Bericht des Schatzmeisters
TOP 3:    Bericht des Wirtschaftsprüfers
TOP 4:    Bericht Abteilung Jugend
TOP 5:    Bericht Abteilung Bomberle
TOP 6:    Bericht Abteilung Eisstockschützen
TOP 7:    Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden der Steelers GmbH
TOP 8:    Entlastung des Vorstandes
TOP 9:    Wahlen: Präsident, Schatzmeister und 2 weitere
                            Vorstandsmitglieder
TOP 10: Antrag: Beitragserhöhung
TOP 11:    Weitere Anträge
TOP 12:    Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung sind unter Angabe des Tagesordnungspunktes, auf den sie sich beziehen, bis zum 24. November 2016 an folgende Adresse zu senden: SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V., Schwarzwaldstraße 42, 74321 Bietigheim-Bissingen.

Wir freuen uns auf zahlreiches und pünktliches Erscheinen.


SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V.
Präsident Hans-Günther Neumann



Antrag des Vorstands an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung über die neue Beitragsordnung mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2017/2018.


Gemäß § 6 Absatz 1 und § 14 der Satzung werden die Mitgliedsbeiträge in einer Beitragsordnung festgelegt.


Beitragsordnung

§ 1 Mitgliedsbeiträge
1. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich je Geschäftsjahr zu entrichten. Nachstehend handelt es sich um Jahresbeiträge.
Grundbeiträge:
Mitglied Erwachsener            90,00 €
Mitglied Jugendlicher             60,00 €
Familie mit bis zu 1 Kind        120,00 €
Familie mit 2 und mehr Kindern        150,00 €
Aktivenbeiträge (zusätzlich zum Grundbeitrag):
Aktivenbeitrag Eishockey U8 / U10        180,00 €
Aktivenbeitrag Eishockey U12 / U14        200,00 €
Aktivenbeitrag Eishockey U16        220,00€                                                              
Aktivenbeitrag Eishockey U19            250,00 €
Aktivenbeitrag Eishockey Damen            200,00 €
Aktivenbeitrag Eishockey Freizeitmannschaften    110,00 €
Aktivenbeitrag Eisstockschießen            75,00 €

Bei 2 oder mehr aktiven Kindern einer Familie wird der Aktivenbeitrag für das 2. Kind halbiert, das 3. Kind bezahlt 25 % (Reihenfolge abhängig vom Alter der Kin-der; das älteste Kind gilt als 1. Kind usw.).
Für die Altersangaben ist der 01.01. eines Kalenderjahres maßgebend (Beispiel: im Geschäftsjahr 2017/2018 gilt der ganze Jahrgang 2007 als 10 Jahre alt). Die Mitglieder der in der jeweils höchsten Spielklasse spielenden Erwachsenen-mannschaft, werden von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Aktive Kinder/Jugendliche:
Der Grund- und Aktivenbeitrag für Kinder/Jugendliche gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, er wird für aktive Spieler der Juniorenmannschaft/DNL bis zum Ende der Spielberechtigung für diese Altersklasse verlängert.


Passive Kinder/Jugendliche:
Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre können auf rechtzeitigen Antrag bis 30.04. eines Jahres und gegen Vorlage einer entsprechenden Be-scheinigung für jeweils ein Jahr dem Grundbeitrag Jugendlicher zugeordnet werden.


2.    Nach Aufnahme in den Verein bis 31.12. eines Jahres ist der Beitrag für das lau-fende Jahr in voller Höhe zu entrichten. Nach Aufnahme in den Verein zwischen dem 01.01 und dem 30.04. eines Jahres ist die Hälfte des Beitrages zu entrich-ten. Diese Regelung ist nur für aktive Mitglieder gültig. Bei passiven Mitgliedern ist grundsätzlich der volle Beitrag zu entrichten.

3.    Die Mitgliedsbeiträge werden im Wege des Lastschriftverfahrens in den ersten drei Monaten eines Geschäftsjahres bzw. in den ersten drei Monaten nach dem Eintritt eingezogen. Bei Zahlung gegen Rechnung wird für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.

4.    Gebühren, die dem Verein durch nicht eingelöste Lastschriften entstehen, wer-den dem Mitglied in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro.

5.    Es besteht die Möglichkeit, den Jahresbeitrag bei aktiven Mitgliedern in zwei Teilbeträgen zu bezahlen. Dies muss auf Antrag vom Geschäftsführenden Vor-stand genehmigt werden. Für jede Teilzahlung wird jeweils eine Bearbeitungsge-bühr von 10,00 Euro berechnet.

§ 2 Zusatzbeitrag und Arbeitseinsätze
1.    Ab der Zugehörigkeit zu einem Mannschaftskader im Spielbetrieb der U8 oder äl-ter, sind im Rahmen und Umfang der allgemeinen Vereinsaufgaben Arbeitsstun-den zu leisten.
2.    Die zu leistenden Arbeitsstunden betragen für eine aktive Zugehörigkeit innerhalb der Familie 20 Arbeitsstunden je Saison, bei 2 oder mehr aktiven Zugehörigen 30 Arbeitsstunden je Saison.
3.    Die entsprechenden Aufgaben- und Einsatzgebiete sowie deren Abgeltung in Höhe der Stundensätze werden von den entsprechenden Abteilungen des Ver-eins festgelegt.
4.    Ab einem Mindestalter von 16 Jahren, können die Aktiven die Arbeitseinsätze selbst ableisten.
5.    Für jeden nicht erbrachten Arbeitseinsatz werden 10,00 Euro fällig. Das ent-spricht einem Zusatzbeitrag von maximal 200,00 Euro pro Saison.
6.    Die nicht erbrachten Arbeitseinsätze werden mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit die Richtigkeit der Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Abteilungsleiter schriftlich abzustimmen. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch innerhalb dieser 30-Tages-Frist, so gilt die Berechnung als akzeptiert. Die Übermittlung der Rechnung kann per E-Mail erfolgen.


§ 3 Austritt, Ausschluss etc., Statuswechsel
1.    Der Austritt ist nur zum Ende des laufenden Geschäftsjahres unter Einhaltung der entsprechenden Satzungsbestimmungen zulässig.
2.    Bereits bezahlte Beiträge werden nicht erstattet (auch nicht anteilig). Dies gilt auch für einen Statuswechsel während eines Geschäftsjahres.
3.    Bei Ausschluss oder sonstiger Beendigung der Mitgliedschaft werden bezahlte Beiträge ebenfalls nicht erstattet (auch nicht anteilig).

§ 4 Änderung der Beitragsordnung
Eine Änderung der Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach näherer Maßgabe der Satzung beschlossen werden.

§ 5 Schlussbestimmungen
Soweit diese Beitragsordnung, die Satzung oder sonstige Ordnungen des Vereins in einzelnen Beitragsangelegenheiten keine Regelung enthält, hat die Mitgliederver-sammlung eine Entscheidung zu treffen.


Bietigheim, den 30.11.2016

SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V.
Der Vorstand